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ALTERNATIVE STREITBEILEGUNGSVERFAHREN (ALTERNATIVE DISPUTE RESOLUTION – ONLINE DISPUTE RESOLUTION)/ PARITÄTISCHE SCHLICHTUNG NETCOMM


Wenn Sie als Verbraucher eine Beschwerde zu einem mit der T-Data s.r.l. (T-Data s.r.l) über diese Site abgeschlossenen Vertrag eingereicht haben und der Streitfall nicht gelöst werden konnte, liefert T-Data s.r.l die Informationen zur Stelle oder den Stellen der Alternative Dispute Resolution für die außergerichtliche Streitbeilegung (AS-Stellen gemäß Art. 141-bis ff. Verbraucherschutzordnung) und gibt an, ob es sich solcher Stellen zur Beilegung der Streitsache bedient.

Darüber hinaus wurde eine europäische Plattform für die Online-Streitbeilegung bei verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet (OS-Plattform). Die OS-Plattform ist unter der Anschrift
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ einsehbar; über die OS-Plattform können Sie das Verzeichnis der AS-Stellen einsehen, die Links zu den Websites von jeder von ihnen finden und ein Verfahren der Online-Streitbeilegung starten.

Gemäß Art. 49 Abs. 1 Buchst. v) des GvD Nr. 206/2005 (Verbraucherschutzordnung) können Kunden bei einem Streit mit Händlern (z. B. T-Data s.r.l) auf das Verfahren der paritätischen Schlichtung zurückgreifen. Das Verfahren kann aufgenommen werden, wenn der Verbraucher nach seiner Beschwerde innerhalb von 45 Tagen keine Antwort oder keine für ihn zufriedenstellende Antwort erhält. Kunden, die sich für das Mittel der paritätischen Schlichtung entscheiden, müssen den Antrag an die folgende Adresse: conciliazione@consorzionetcomm.it oder per Fax an: 02/87181126 richten. Für nähere Informationen gehen Sie auf die Site:
http://www.consorzionetcomm.it/Spazio_Consumatori/Conciliazione-Paritetica/La-Conciliazione-Paritetica.kl

Bei allen grenzübergreifenden Streitsachen hinsichtlich der Anwendung, Ausführung und Auslegung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen von T-Data s.r.l zur Regelung der Verkäufe über diese Site können Sie, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben als Italien, das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Rates vom 11. Juli 2007 vor einem Gericht mit entsprechender Zuständigkeit einleiten, sofern der Streitwert der Klage ohne Zinsen, Kosten und Auslagen zum Zeitpunkt des Eingangs beim zuständigen Gericht 5000,00 EUR nicht überschreitet. Der Wortlaut der Verordnung ist einsehbar auf der Site https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2007/861/oj.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens für die außergerichtliche Beilegung der Streitigkeit haben Sie das Recht, sich an einen ordentlichen Richter zu wenden und gegebenenfalls eine außergerichtliche Beilegung der verbraucherrechtlichen Streitigkeiten im Wege des Verfahrens gemäß Teil V Titel II-bis der Verbraucherschutzordnung anstreben.

Setzen Sie sich für nähere Informationen mit unserem Kundenservice unter den Kontaktdaten auf der Site in Verbindung.